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Die neuen Schwellenwerte sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Das könnte insbesondere Unternehmen an der Schwelle zwischen „großen“ und „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaften entlasten, da die ersteren ab 2025 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzufügen müssen.
Der entsprechende delegierte Rechtsakt ist im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Folgend die geplant geänderten Schwellenwerte:
Kleinst-
unternehmen |
kleine
Unternehmen
|
mittelgroße
Unternehmen
|
große
Unternehmen
|
|
Bilanzsumme | bis 450.000 € | bis 7,5 Mio. € | bis 25 Mio. € | bis 25 Mio. € |
Umsatzerlöse | bis 900.000 € | bis 15 Mio. € | bis 50 Mio. € |
ab 50 Mio. €
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